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öffentliche Bekanntmachung (Ha/Ge-EzStr 26.06.2017)

Einziehung eines als öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten Grundstückes

 

Im Namen der Gemeinde Wasserthaleben ergeht folgende

 

Allgemeinverfügung:

 

  1. Das Grundstück in der Gemarkung Wasserthaleben, Flur 1, Flurstück 91 wird mit öffentlicher Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen.
  2. Die Entscheidung ergeht verwaltungskostenfrei.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann

 

innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe

 

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

 

einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

 

 

Hinweise:

  1. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf diese öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgeben.
  2. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können in der

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Sachbereich Finanzverwaltung (Liegenschaften), Zimmer 20

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

 

zu den Amtsstunden (Montag und Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr)

 

eingesehen werden.

 

 

Greußen, den 26.06.2017

 

gez. Georgi

Gemeinschaftsvorsitzender

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wasserthaleben
Do, 03. August 2017

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