öffentliche Bekanntmachung (Ha/Ge-EzStr 26.06.2017)
Einziehung eines als öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten Grundstückes
Im Namen der Gemeinde Wasserthaleben ergeht folgende
Allgemeinverfügung:
- Das Grundstück in der Gemarkung Wasserthaleben, Flur 1, Flurstück 91 wird mit öffentlicher Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen.
- Die Entscheidung ergeht verwaltungskostenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Hinweise:
- Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf diese öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgeben.
- Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können in der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Sachbereich Finanzverwaltung (Liegenschaften), Zimmer 20
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
zu den Amtsstunden (Montag und Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr)
eingesehen werden.
Greußen, den 26.06.2017
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
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