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Gemeinschaftsversammlung (beschließend)

Gemäß § 48 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung besteht die Gemeinschaftsversammlung aus dem hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden, der den Vorsitz in der Gemeinschaftsversammlung führt, und den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter der Mitgliedsgemeinden sind

  • die Bürgermeister kraft Amtes sowie je ein Gemeinderatsmitglied sowie
  • für jedes volle Tausend ihrer Einwohner ein weiteres Gemeinderatsmitglied.

 

Mithin entsenden die Mitgliedsstädte und -gemeinden nach ihrer Einwohnerzahl folgende Anzahl von Vertretern in die Gemeinschaftsversammlung:

  • die Stadt Clingen 3 Vertreter,
  • die Gemeinden Niederbösa, Oberbösa, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben und Westgreußen jeweils 2 Vertreter.

 

Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass es aufgrund der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Benennung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung und/oder Ämtern und Funktionen zu Differenzen zwischen Soll- und Iststärke kommen kann und einzelne Mitglieder nicht, ohne Kontaktdaten und/oder ohne Fraktions-/Parteizugehörigkeit benannt sind. Dies ist insbesondere in nicht vorliegenden, nicht oder nur eingeschränkt erteilten Einverständniserklärungen der Betroffenen zur Veröffentlichung personenbezogener Daten begründet.

 

Mitglieder

 
Stellvertreter: René Kämmerer
Maik Steinacker

Ordentliche Mitglieder
Niels Berbig
Beatrice Hoffmann
Michael Höxtermann
Dominik Kasner
Dagmar Köhne
Steffen Köhne
Christoph Kop
Sandra Lange
Michael Lepthien
Marco Mattauch
Heiko Piernik
Mario Schütze
Manuel Wölbing