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Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Wasserthaleben sowie Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO für das Haushaltsjahr 2014

Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserthaleben hat in seiner 13. Sitzung am 21.02.2017 die Jahresrechnung der Gemeinde Wasserthaleben für das Haushaltsjahr 2014 festgestellt und für dieses Haushaltsjahr über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung Beschluss gefasst.

 

Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe zwei Wochen lang während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Montag:         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Dienstag:       von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag:   von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie

Freitag:          von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

bei der

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

 

öffentlich ausgelegt. Sie werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

Wasserthaleben, den 22.02.2017

 

gez. Dießl

Beauftragter nach § 122 Abs. 1 ThürKO

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wasserthaleben
Do, 23. Februar 2017

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