Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Trebra sowie Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO für das Haushaltsjahr 2014

Der Gemeinderat der Gemeinde Trebra hat in seiner 10. Sitzung am 08.12.2016 die Jahresrechnung der Gemeinde Trebra für das Haushaltsjahr 2014 festgestellt und für dieses Haushaltsjahr über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung Beschluss gefasst.

 

Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe zwei Wochen lang während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Montag:         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Dienstag:       von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag:   von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie

Freitag:          von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

bei der

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

 

öffentlich ausgelegt. Sie werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

Trebra, den 09.12.2016

 

gez. Höxtermann

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Trebra
Fr, 09. Dezember 2016

Weitere Meldungen

Sprechtag des Thüringer Bürgerbeauftragten in Sondershausen

 Sprechtag des Thüringer Bürgerbeauftragten in Sondershausen Der Thüringer Bürgerbeauftragte, ...

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Ausgabe 04/2024 veröffentlicht

Das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Ausgabe 04/2024 vom 18.04.2024  wurde unter ...