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öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Westgreußen für den Schulungsraum in der Freiwilligen Feuerwehr Westgreußen (Benutzungs- und Gebüh

Der Gemeinderat der Gemeinde Westgreußen hat in seiner Sitzung am 08.06.2017 die Satzung zur Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Westgreußen für den Schulungsraum in der Freiwilligen Feuerwehr Westgreußen (Benutzungs- und Gebührensatzungs-Aufhebungssatzung – BenGebSAufhS) in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 28.06.2017 (Az. L.4.5-1000-GV079-01/17) erteilt und die vorherige Bekanntmachung zugelassen.

 

Die vorstehend angeführte Satzung wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ am 03.08.2017 sowie nachstehend öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Westgreußen oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

 

Westgreußen, den 04.07.2017

 

gez. Krause

Bürgermeisterin

 

 

Satzung zur Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung
der Gemeinde Westgreußen für den Schulungsraum
in der Freiwilligen Feuerwehr Westgreußen

(Benutzungs- und Gebührensatzungs-Aufhebungssatzung – BenGebSAufhS)

 

Auf Grundlage des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Westgreußen im öffentlichen Teil seiner 17. Sitzung am 08.06.2017 unter Beschluss Nr. 40/17/17 die nachstehende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Westgreußen für den Schulungsraum in der Freiwilligen Feuerwehr Westgreußen und wird aufgehoben.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

ausgefertigt: 04.07.2017

 

Gemeinde Westgreußen

 

gez. Krause                 (Siegelabdruck)

Bürgermeisterin

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Westgreußen
Mi, 05. Juli 2017

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