öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Topfstedt für das Haushaltsjahr 2017
Der Gemeinderat der Gemeinde Topfstedt hat in seiner 19. Sitzung am 19.01.2017 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 22.02.2017 (Az. L.4.7-2010-GV074-01/17), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 02.03.2017, erteilt und die sofortige Bekanntmachung zugelassen.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Topfstedt wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Topfstedt oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 22 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 03.04.2017 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 nach § 80
Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Topfstedt, den 07.03.2017
gez. Kämmerer
Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Topfstedt (Kyffhäuserkreis)
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Topfstedt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je
629.700,00 EUR
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je
106.250,00 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A): 271 v. H.
b) für die Grundstücke (B): 389 v. H.
2. Gewerbesteuer: 357 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.500,00 EUR festgesetzt.
§ 6
- nicht belegt -
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft.
ausgefertigt: 07.03.2017
Gemeinde Topfstedt
gez. Kämmerer (Siegelabdruck)
Bürgermeister
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