Feststellung der Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 der Gemeinde Oberbösa sowie Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberbösa hat in seiner 03. Sitzung am 05.12.2019 die Jahresrechnungen der Gemeinde Oberbösa für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 festgestellt und für diese Haushaltsjahre über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung jeweils Beschluss gefasst.
Die festgestellten Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 mit ihren Anlagen sowie die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Kyffhäuserkreis sind gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe zwei Wochen lang während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Freitag: von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
bei der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
öffentlich ausgelegt. Sie werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Oberbösa, den 12.12.2019
gez. Steinacker
Bürgermeister
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