öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen für das Haushaltsjahr 2019
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen hat in ihrer Sitzung am 13.12.2018 die Haushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 57 Abs. 2 ThürKO ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde von dort mit Schreiben vom 08.01.2019, Az. L.4.1.2010-VG03-01/19, Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft am 10.01.2019, erteilt und mit Schreiben vom 21.01.2019, Az. L.4.1.2010-VG03-02/19, Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft am 28.01.2019, die sofortige Bekanntmachung zugelassen.
Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen für das Haushaltsjahr 2019 wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ sowie nachstehend öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 52 Abs. 1 i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 57 Abs. 3 Satz 2, § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 22 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 04.03.2019 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2019 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahme kann während der Dienststunden in der vorbezeichneten Örtlichkeit erfolgen.
Greußen, den 14.01.2019
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
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