Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Gemeinschaftsversammlung (beschließend)

Gemäß § 48 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung besteht die Gemeinschaftsversammlung aus dem hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden, der den Vorsitz in der Gemeinschaftsversammlung führt, und den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter der Mitgliedsgemeinden sind

  • die Bürgermeister kraft Amtes sowie je ein Gemeinderatsmitglied sowie

  • für jedes volle Tausend ihrer Einwohner ein weiteres Gemeinderatsmitglied.

 

Mithin entsenden die Mitgliedsstadt und -gemeinden nach ihrer Einwohnerzahl folgende Anzahl von Vertretern in die Gemeinschaftsversammlung:

  • die Stadt Clingen 3 Vertreter,

  • die Gemeinden Niederbösa, Oberbösa, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben und Westgreußen jeweils 2 Vertreter.

 

Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass es aufgrund der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Benennung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung und/oder Ämtern und Funktionen zu Differenzen zwischen Soll- und Iststärke kommen kann und einzelne Mitglieder nicht, ohne Kontaktdaten und/oder ohne Fraktions-/Parteizugehörigkeit benannt sind. Dies ist insbesondere in nicht vorliegenden, nicht oder nur eingeschränkt erteilten Einverständniserklärungen der Betroffenen zur Veröffentlichung personenbezogener Daten begründet.

 

Mitglieder

 
Stellvertreter: René Kämmerer
Maik Steinacker

Ordentliche Mitglieder
Daniela Blank-Krumbein
Robert Bracke
Fred Degenhardt
Michael Höxtermann
Dagmar Köhne
Steffen Köhne
Sandra Lange
Marco Mattauch
Maik Schieke
Mario Schütze
Uwe Weidhaus
Jörg Weimann
Manuel Wölbing