Gemeinschaftsversammlung (beschließend)
Gemäß § 48 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung besteht die Gemeinschaftsversammlung aus dem hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden, der den Vorsitz in der Gemeinschaftsversammlung führt, und den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter der Mitgliedsgemeinden sind
- die Bürgermeister kraft Amtes sowie je ein Gemeinderatsmitglied sowie
- für jedes volle Tausend ihrer Einwohner ein weiteres Gemeinderatsmitglied.
Mithin entsenden die Mitgliedsstädte und -gemeinden nach ihrer Einwohnerzahl folgende Anzahl von Vertretern in die Gemeinschaftsversammlung:
- die Stadt Clingen 3 Vertreter,
- die Gemeinden Niederbösa, Oberbösa, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben und Westgreußen jeweils 2 Vertreter.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass es aufgrund der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Benennung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung und/oder Ämtern und Funktionen zu Differenzen zwischen Soll- und Iststärke kommen kann und einzelne Mitglieder nicht, ohne Kontaktdaten und/oder ohne Fraktions-/Parteizugehörigkeit benannt sind. Dies ist insbesondere in nicht vorliegenden, nicht oder nur eingeschränkt erteilten Einverständniserklärungen der Betroffenen zur Veröffentlichung personenbezogener Daten begründet.
Mitglieder
Vorsitz: |
Heidemarie Veit |
Stellvertreter: |
René Kämmerer Maik Steinacker |
Ordentliche Mitglieder | |
Niels Berbig
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