Die Herbstzeit ist auch die Zeit der fallenden Blätter
Die Herbstzeit ist auch die Zeit der fallenden Blätter
In vielen Farben liegen sie zahlreich in Ihrem Grundstück, auf dem Rasen, der Terrasse oder sammeln sich im Eingangsbereich und die meisten der Blätter stammt natürlich von dem Baum des Nachbarn oder von den Bäumen, die im öffentlichen Bereich stehen. Immer wieder sorgt die bunte Pracht für wenig Freude bei denen, die es aufsammeln müssen.
Wer muss es aufsammeln?
Wer in einer baumreichen Umgebung wohnt, muss es hinnehmen, dass Fremdlaub in sein Grundstück fällt. Leider ist es nicht so, dass der Eigentümer des Baumes auch für das Aufsammeln und Entsorgen des Laubes verantwortlich ist. Jeder muss das Laub selbst zusammenkehren und fachgerecht entsorgen.
Wohin mit dem Laub?
Die Entsorgung des Laubes erfolgt über die eigene Biotonne, oder Sie verarbeiten es auf Ihrem Grundstück durch Kompostierung. Wer genügend Platz im Garten hat, kann es auch in einer windgeschützten Ecke ablegen, dann könnte es einigen kleineren Tieren im Winter Schutz vor der Witterung oder Kälte bieten. Das aufgesammelte Laub den Nachbarn, dem der Baum gehört, wieder über den Zaun zu werfen oder es auf Feldern oder in Wäldern zu entsorgen, ist nicht erlaubt. Auch ein Verbrennen des Laubes ist verboten. Werden Sie dabei gesehen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Für die Sauberhaltung des öffentlichen Bereiches, wie Straßen und Gehwege in Ihrer Stadt oder Gemeinde, findet die Straßenreinigungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen Anwendung. Mit der Straßenreinigungssatzung wurde die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich unter anderem zum Beispiel auf Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Parkbuchten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle. Die Säuberung der zuvor genannten Flächen umfasst die Beseitigung von Kehricht, Papier, Unrat, Schlamm u.s.w. aber auch das Entfernen von Laub. Auch bei der Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen gilt, dass das aufgesammelte Laub über die eigene Restmüll- oder Biotonne fachgerecht zu entsorgen ist. Ein Ablegen des Laubes im öffentlichen Bereich wie, zum Beispiel unter den öffentlichen Bäumen, auf Grünflächen, an Wasserläufen oder auf Feldern oder im Wald, ist verboten.
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