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Wichtige Information zum Kinderreisepass

 

Das für die Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zuständige Einwohnermeldeamt informiert:

 

Kinderreisepass

 

Sehr geehrte Eltern,

 

wir bitten zu beachten, dass ein Kinderreisepass nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt und nur für Kinder ausgestellt werden kann, welche das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Passgesetz wird zum 01. Januar 2024 geändert und der Kinderreisepass abgeschafft.

Die Verlängerung, Aktualisierung oder Neuausstellung von Kinderreisepässen ist ab dem 01. Januar 2024 unzulässig.

 

Wichtig! Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben weiterhin gültig.

 

gez. A.S. Schulze

Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Di, 14. November 2023

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