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Vorläufige Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO)

Das Kabinett hat am 24.03.2020 die Vorläufige Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) beschlossen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß § 9 des Thüringer Verkündungsgesetzes auf diesem Wege der Veröffentlichung vorzunehmen und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt baldmöglichst zu veranlassen. Mit dieser Veröffentlichung in Internet und Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 25. März 2020 gewährleistet.

 

Greußen, den 25.03.2020

 

gez. Georgi

Gemeinschaftsvorsitzender

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Mi, 25. März 2020

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