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Weihnachtsgrußwort des Gemeinschaftsvorsitzenden

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Leserinnen und Leser,

 

wie eigentlich jedes Jahr ist auch das Jahr 2019 viel zu schnell vorübergegangen. Das Jahr 2020 steht ja schon fast in den „Startlöchern“. Vieles hat sich wieder in diesem Jahr ereignet, und wir haben alle unsere (neuen) Erfahrungen machen können, dürfen oder müssen. Vieles von dem, was Sie in diesem Jahr erlebt haben, gab oder gibt immer noch Grund zur Freude, auf Einiges jedoch hätten Sie, liebe Leserinnen und Leser, sicher auch getrost verzichten können.

Nicht anders erging es der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“: Gab es Vieles, über das es sich in den Mitgliedsstädten und -gemeinden zu freuen gab und gibt, waren jedoch auch einige Angelegenheiten zumindest aus meiner persönlichen Sicht – gelinde ausgedrückt – schlichtweg aus Pflichtgefühl heraus zu ertragen.

Egal, ob man es für die neugliederungswilligen Gemeinden als positives oder für die nicht neugliederungswilligen Gemeinden als „zu ertragendes“ Ereignis betrachtet: Als Hauptthema, das sämtliche Mitgliedsstädte und -gemeinden viele, viele Male in ihren Ratssitzungen beschäftigte, sei hier das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 zu nennen. Dieses wurde durch den Thüringer Landtag am 12.09.2019 unter anderem auf Antrag der Städte Greußen und Großenehrich sowie der Gemeinde Wolferschwenda beschlossen und wird auch für die hiesige Verwaltungsgemeinschaft und sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner große und nicht unerhebliche Änderungen nach sich ziehen:

  1. Die Städte Greußen und Großenehrich werden zum 01.01.2021 aus dem seit 1992 bestehenden Gemeindeverband ausgegliedert werden, mithin eine eigene Verwaltung haben.

  2. Die Verwaltungsgemeinschaft wird ab diesem Termin als so genannte „Rumpf-VG“ mit ca.
    3 000 Einwohnern nur noch aus der Stadt Clingen und den Gemeinden Niederbösa, Oberbösa, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben und Westgreußen fortbestehen und wohl mittel- bis langfristig allein nicht überlebensfähig sein.

Vieles könnte zu den die hiesige Verwaltungsgemeinschaft betreffenden Regelungen des Neugliederungsgesetzes noch ausgeführt und diskutiert werden. Neben der Tatsache, dass diese Ausführungen jedoch den Rahmen sprengen würden, werde ich diese zuallererst auch vermeiden, um mich gegenüber den sich neu gliedernden Gemeinden nicht angreifbar zu machen. Für mich steht jedoch ungeachtet der Entscheidung des Gesetzgebers eines ganz klar fest: Mag die Verwaltungsgemeinschaft als Institution an der einen oder anderen Stelle ihre durchaus berechtigten systematischen Kritikpunkte haben, ist sie doch der Garant für ein Maximum an kommunaler Selbstverwaltung der ihr angehörenden Städte und Gemeinden!

 

Doch, liebe Leserin, lieber Leser, will ich Sie nicht allzu sehr mit meinem Rückblick auf das Jahr 2019 langweilen oder Ihnen die Feiertage vermiesen – schließlich ist Weihnachten, also das größte Fest in unserem Land! Roswitha Bloch, geb. 1957, eine deutsche Lyrikerin, Aphoristikerin, Dozentin und Lektorin hat einmal festgestellt:

 

„In der Geborgenheit der Familie Weihnachten zu feiern,
ist in der heutigen Zeit das wohl schönste aller Geschenke.“

 

Ich denke, das sind zutreffende Worte für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage. Jenseits des Konsums und der Massen von Geschenken gibt es doch eine Konstante im Leben, auf die man sich auch in den allermeisten Fällen verlassen kann: die Familie.

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihren Familien schöne, erholsame und angenehme Feiertage. Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen vor allem Glück, Gesundheit und alles das, was Sie sich selbst für dieses Jahr am meisten wünschen!

 

Danken möchte ich zuletzt allen Amts- und Mandatsträgern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kolleginnen und Kollegen, Geschäftspartnern sowie Einwohnerinnen und Einwohnern, die das Handeln unserer Verwaltungsgemeinschaft positiv und fruchtbringend begleitet haben.

 

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Ihr

 

Ulrich Georgi

Gemeinschaftsvorsitzender

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Fr, 13. Dezember 2019

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