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Feststellung der Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 der Gemeinde Wasserthaleben sowie Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO

Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserthaleben hat in seiner 02. Sitzung am 15.10.2019 die Jahresrechnungen der Gemeinde Wasserthaleben für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 festgestellt und für diese Haushaltsjahre über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80
Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung jeweils Beschluss gefasst.

 

Die festgestellten Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 mit ihren Anlagen sowie die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Kyffhäuserkreis sind gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe zwei Wochen lang während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Montag:         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Dienstag:       von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag:   von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie

Freitag:          von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

bei der

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

 

öffentlich ausgelegt. Sie werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

Wasserthaleben, den 21.11.2019

 

gez. Wölbing

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wasserthaleben
Do, 21. November 2019

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