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öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Trebra für das Haushaltsjahr 2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Trebra hat in seiner 20. Sitzung am 04.04.2019 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Trebra für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 04.07.2019 (Az. L.3.1-2010-GV075-03/19), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen per Telefax am 05.07.2019, erteilt und zugleich die vorherige Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3
Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Trebra für das Haushaltsjahr 2019 wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Trebra oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 22 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 12.08.2019 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2019 nach § 80
Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

Trebra, den 11.07.2019

 

gez. Höxtermann
Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Trebra
Mo, 22. Juli 2019

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