Thüringer Verordnung zur Aufhebung von Wasserschutzgebieten in den Landkreisen Kyffhäuserkreis und Nordhausen

Thüringer Verordnung zur Aufhebung von Wasserschutzgebieten in den Landkreisen Kyffhäuserkreis und Nordhausen

hier: Benachrichtigung der betroffenen Gemeinden

 

Die von der im Betreff angeführten Verordnung betroffenen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen wurden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 26.09.2018 vom Erlass der Thüringer Verordnung zur Aufhebung von Wasserschutzgebieten in den Landkreisen Kyffhäuserkreis und Nordhausen unterrichtet. Es wurde empfohlen, die Rechtsverordnung nach den jeweiligen Bestimmungen der maßgebenden Hauptsatzungen ortsüblich bekanntzumachen.

 

Hierauf Bezug nehmend weise ich darauf hin, dass die in Rede stehende Rechtsverordnung zu den üblichen Sprechzeiten in der

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Sachbereich Ordnungsverwaltung (Zimmer 5 A)

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

 

eingesehen werden kann. Darüber hinaus ist die Verordnung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft „www.vgem-greussen.de“ unter dem nachstehenden Download-Link veröffentlicht.

 

Greußen den 09.10.2018

 

gez. Georgi

Gemeinschaftsvorsitzender

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Di, 09. Oktober 2018

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