Thüringer Verordnung zur Aufhebung von Wasserschutzgebieten in den Landkreisen Kyffhäuserkreis und Nordhausen
Thüringer Verordnung zur Aufhebung von Wasserschutzgebieten in den Landkreisen Kyffhäuserkreis und Nordhausen
hier: Benachrichtigung der betroffenen Gemeinden
Die von der im Betreff angeführten Verordnung betroffenen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen wurden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 26.09.2018 vom Erlass der Thüringer Verordnung zur Aufhebung von Wasserschutzgebieten in den Landkreisen Kyffhäuserkreis und Nordhausen unterrichtet. Es wurde empfohlen, die Rechtsverordnung nach den jeweiligen Bestimmungen der maßgebenden Hauptsatzungen ortsüblich bekanntzumachen.
Hierauf Bezug nehmend weise ich darauf hin, dass die in Rede stehende Rechtsverordnung zu den üblichen Sprechzeiten in der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Sachbereich Ordnungsverwaltung (Zimmer 5 A)
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
eingesehen werden kann. Darüber hinaus ist die Verordnung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft „www.vgem-greussen.de“ unter dem nachstehenden Download-Link veröffentlicht.
Greußen den 09.10.2018
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
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