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öffentliche Bekanntmachung der Ehrenordnung der Gemeinde Oberbösa

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberbösa hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 die Ehrenordnung der Gemeinde Oberbösa (EO) in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 09.07.2018 (Az. L.4.2-1000-GV051-01/18), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 12.07.2018, erteilt und die vorherige sofortige Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

 

Die vorstehend angeführte Satzung wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ sowie nachstehend öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Oberbösa oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

 

Oberbösa, den 16.07.2018

 

gez. Steinacker

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Oberbösa
Do, 02. August 2018

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