Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) „Betriebshof der Fa. Weimann: Containerdienst, Umwelt- und Kanaldienstleistung“

Der Entwurf des VBP „Betriebshof der Fa. Weimann: Containerdienst, Umwelt- und Kanaldienstleistung“, ehemals „Betriebshof der Fa. Ritter Containerdienst“ wurde unter Berücksichtigung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise überarbeitet. Planungsziel ist die Änderung der Nutzung des Betriebshofes, welcher sich zwischen den Ortsteilen Obertopfstedt und Niedertopfstedt auf dem Flurstück 107/4 in der Flur 5 der Gemarkung Obertopfstedt befindet. Der 2. Entwurf des VBP mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht wurde am 24.05.2018 durch den Gemeinderat der Gemeinde Topfstedt in seiner 26. Sitzung gebilligt und zur erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wurden folgende Umweltthemenblöcke behandelt: Schutzgüter Mensch, Pflanze, Tier, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter; Kompensationsmaßnahmen; relevante Umweltziele; Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen.

 

Der räumliche Geltungsbereich und die Lage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind in anhängendem Luftbild, welches Bestandteil der Bekanntmachung ist, ersichtlich.

 

Gemäß §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB liegen der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 02.07.2018 bis einschließlich 03.08.2018

während der üblichen Dienstzeiten in der

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Sachbereich Bauwesen

Bahnhofstraße 13 a

99718 Greußen

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Greußen:

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 07:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                                  von 07:00 bis 18:00 Uhr

Freitag                                     von 07:00 bis 12:00 Uhr

 

Für alle Bürger besteht die Möglichkeit, sich in den vorgenannten Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie Erläuterungen und Auskünfte zur Planung zu erhalten.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Sachbereich Bauwesen der Verwaltungsgemeinschaft Greußen vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Nach Ablauf der Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den VBP gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung werden diese öffentliche Bekanntmachung, die vorgenannten Planunterlagen sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen zusätzlich im Internet unter folgendem Link:

http://www.asb-nickol.de/VBP-Weimann

eingestellt.

 

 

Topfstedt, den 11.06.2018

gez. Kämmerer

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 02. Juli 2018

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