öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Clingen für das Jahr 2018

Der Stadtrat der Stadt Clingen hat in seiner 35. Sitzung am 05.04.2018 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden.

Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 09.05.2018 (Az. L.4.1.2010-GV012-01/18), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 18.05.2018, erteilt und mit Schreiben vom 17.05.2018 (Az. L.4.1.2010-GV012-02/18), Posteingang per Telefax bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 23.05.2018, die sofortige Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Clingen für das Haushaltsjahr 2018 wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Clingen oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 22 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 25.06.2018 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2018 nach § 80
Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

Clingen, den 24.05.2018

 

gez. Keitel

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Clingen
Do, 07. Juni 2018

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