Öffentliche Bekanntmachung des Zeitraumes und des Ortes der Auflegung der Vorschlagsliste der Stadt Clingen für die Schöffenwahl
Der Stadtrat der Stadt Clingen hat im öffentlichen Teil seiner 36. Sitzung am 03.05.2018 die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Clingen für die Wahl der Schöffen beschlossen.
Die Vorschlagsliste der Stadt Clingen liegt in der Zeit vom
25.05.2018 bis 31.05.2018
während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Montag und Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
in der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Sachbereich Hauptverwaltung, Zimmer 33
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb der Auflegungsfrist von Jedermann schriftlich oder zu Protokoll bei der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
für die Stadt Clingen
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077) in der zurzeit geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Clingen, den 08.05.2018
gez. Keitel
Bürgermeister
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Ausgabe 04/2024 veröffentlicht
Do, 18. April 2024
Das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Ausgabe 04/2024 vom 18.04.2024 wurde unter ...
Landratsamt Kyffhäuserkreis - Öffnungszeiten Bürgerservice jeden ersten Samstag im Monat
Fr, 23. Juni 2023
Seit März dieses Jahres hat die Kreisverwaltung seine Öffnungszeiten erweitert: jeden ersten ...