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Öffentliche Bekanntmachung des Zeitraumes und des Ortes der Auflegung der Vorschlagsliste der Stadt Clingen für die Schöffenwahl

Der Stadtrat der Stadt Clingen hat im öffentlichen Teil seiner 36. Sitzung am 03.05.2018 die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Clingen für die Wahl der Schöffen beschlossen.

 

Die Vorschlagsliste der Stadt Clingen liegt in der Zeit vom

 

25.05.2018 bis 31.05.2018

 

während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Greußen

 

Montag und Donnerstag:    09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:                               09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:                                  07:30 bis 12:00 Uhr

 

in der

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Sachbereich Hauptverwaltung, Zimmer 33

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

 

zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb der Auflegungsfrist von Jedermann schriftlich oder zu Protokoll bei der

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

für die Stadt Clingen

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

 

mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077) in der zurzeit geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

 

 

Clingen, den 08.05.2018

 

gez. Keitel

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Clingen
Fr, 25. Mai 2018

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