Weihnachtsgrußwort des Gemeinschaftsvorsitzenden

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Leserinnen und Leser,

 

wie hat mir kürzlich ein Teilnehmer bei einer Veranstaltung gesagt? „Plötzlich und unerwartet steht Weihnachten vor der Tür und keiner hat damit gerechnet!“ Aber es scheint wirklich etwas dran zu sein, an dieser Aussage. Denn kaum, dass das Jahr begonnen hat, stehen wir mit großen Schritten an dessen Ende. Als Kind hingegen kam sicher nicht nur mir bereits der Zeitraum vom ersten Advent bis zum heiligen Abend unendlich lang vor! So ändern sich eben die Zeiten!

 

Karsten-Thilo Raab, geboren 1964, Journalist und Buchautor hat einmal gesagt:

 

„Alles ist so schnelllebig geworden – da bleibt kaum Zeit, sich richtig zu beeilen.“

 

Das trifft, so denke ich, den Nagel auf den Kopf. Sicher hat die Tatsache, dass die Zeit so schnell vergangen ist, nicht nur mit der soeben erwähnten kurzlebigen Zeit zu tun, sondern auch mit all‘ dem, was in diesem, nun fast vergangenen Jahr, zu erledigen und zu bewerkstelligen war. Wir als Verwaltungsgemeinschaft haben uns jedenfalls mit ganzer Kraft bemüht, die Mitgliedsstädte und -gemeinden bei der Erledigung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihnen hierbei behilflich zu sein. Wir haben dabei auch versucht, jede Stadt, jede Gemeinde als „Individuum“ anzuerkennen, ihre Interessen zu berücksichtigen und es (im Rahmen des Möglichen) allen Recht zu machen. Dies ging Manchem manchmal nicht schnell genug, liegt jedoch auch darin begründet, dass der „Vorschriftenwald“, die Zahl der einzuhaltenden Regularien und Bestimmungen, mehr und mehr wächst und uns alle „hier unten“ – seien es Sie als Einwohnerinnen oder Einwohner unserer Kommunen, seien es aber auch wir von der Verwaltung – hemmt und einschränkt. Mittlerweile wälzen wir mehr und mehr Papier, ohne damit etwas bewirkt zu haben.

 

Eine zeitlich nicht unerhebliche „Beschäftigungstherapie“ stellte nicht nur für mich, wie im vergangenen Jahr auch, die Thematik „Gebietsreform“ dar. Sah es noch zu Beginn dieses Jahres so aus, als würde das Ende unserer Mitgliedskommunen und das der Verwaltungsgemeinschaft besiegelt sein, war dann am 09.06.2017 wieder alles anders, da durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof das so genannte Vorschaltgesetz zur Gebietsreform für nichtig erklärt wurde. Damit sind auch die im Interesse neugliederungswilliger Gemeinden begonnenen Arbeiten zur Vorbereitung möglicher freiwilliger Neugliederungsmaßnahmen, viel Papier und noch viel mehr Zeit vergeudet. Aber sei’s drum: Für die nunmehr wieder geltende alte Rechtslage hat es sich – und da denke ich, ich spreche nicht nur im eigenen Namen – doch gelohnt.

Nun soll eine neue Freiwilligkeitsphase bis zum 31.03.2018 abgeschlossen sein. Es soll die Verbandsgemeinde als neues Gemeindemodell eingeführt werden, von der bisher keiner genau weiß, wie sie aussehen soll und die wahrscheinlich aufgrund der vorgegebenen Einwohnerzahlen ohnehin kaum „geboren“ werden kann. Aber – man höre und staune – man kann sich wohl bereits im Zuge der Freiwilligkeitsphase zu einer solchen Verbandsgemeinde bekennen, ohne zu wissen, ob man hierfür die Voraussetzungen erfüllen und der Landtag als gesetzgebendes Organ diese Gemeindeart überhaupt beschließen wird! Sie sehen, liebe Leser, es gibt immer wieder etwas Neues. Bleibt abzuwarten, wohin dies alles (noch) führen wird.

 

Ich will Ihnen allerdings für die bevorstehenden Festtage nicht die Laune „vermiesen“: Genießen Sie die besinnliche und arbeitsfreie Zeit, die geistigen und körperlichen Genüsse und alles das, zu dem Sie – hier schließt sich wieder der Kreis – sonst keine Zeit haben!

 

Abschließend wünsche ich Ihnen auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ganzem Herzen – wie immer – ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest, ein gesundes und friedvolles Jahr 2018, den erkrankten Einwohnern gute Besserung, Trost in der Familie, den Bedrückten und allen Kindern viel Freude sowie einen fleißigen Weihnachtsmann.

 

 

Herzlichst

 

Ihr

 

Ulrich Georgi

Gemeinschaftsvorsitzender

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Mo, 04. Dezember 2017

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