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öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Oberbösa für das Haushaltsjahr 2017

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberbösa hat in seiner 13. Sitzung am 06.12.2016 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 02.02.2017 (Az. L.4.7-2010-GV051-01/17), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 09.02.2017, erteilt und die sofortige Bekanntmachung zugelassen.

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Oberbösa wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Oberbösa oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 22 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 20.03.2017 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 nach § 80
Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

Oberbösa, den 10.02.2017

 

gez. Steinacker

Bürgermeister

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Oberbösa (Kyffhäuserkreis)

für das Haushaltsjahr 2017

 

Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Oberbösa folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

429.120,00 EUR

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

74.200,00 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.      Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A): 350 v. H.

b) für die Grundstücke (B): 389 v. H.

2.      Gewerbesteuer: 357 v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 71.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

(nicht besetzt)

 

 

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft.

 

 

 

ausgefertigt: 10.02.2017

 

Gemeinde Oberbösa

 

gez. Steinacker                                    (Siegelabdruck)

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Oberbösa
Fr, 10. Februar 2017

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