öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Trebra
Der Wahlausschuss der Gemeinde Trebra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2016 aufgrund der Wahlniederschrift die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl geprüft und das Wahlergebnis für den Wahlkreis festgestellt. Das Wahlergebnis wird nach § 24 Abs. 1 Satz 2
i. V. m. § 9 Abs. 6 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung hiermit wie Folgt öffentlich bekannt gemacht:
1. Zahl der Wahlberechtigten: |
266 |
2. Zahl der Wähler |
167 |
3. Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel) |
0 |
4. Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel) |
167 |
5. Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen
|
152 12 2 1 |
6. Namen des Gewählten (ggf. unter Angabe des Kennworts) Höxtermann, Michael (KVM) |
|
Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung:
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Kommunalaufsicht
Markt 8
99706 Sondershausen
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Trebra, den 17.10.2016
gez. Ackermann
Wahlleiterin der Gemeinde Trebra
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