PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin
PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin
Nr. W05 vom 13.01.2025
Bundestagswahl 2025: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar 2025
WIESBADEN – Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 2. Februar 2025 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 12. Januar 2025 – dem 42. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind und an der Wahl teilnehmen wollen, müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Der Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl und kann bereits jetzt gestellt werden.
Herausgeber:
Bundeswahlleiterin im Statistischen Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
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