öffentliche Bekanntmachung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Trebra (2. Hauptsatzungsänderungssatzung – 2. HauptSÄndS) vom 07.05.2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Trebra hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Trebra (2. Hauptsatzungsänderungssatzung – 2. HauptSÄndS) in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 02.05.2019 (Az. L.3.2-1000-GV075-01/19), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 06.05.2019, erteilt und die vorherige Bekanntmachung zugelassen.
Die vorstehend angeführte Satzung wird unter dem nachstehenden Download-Link und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Trebra oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Trebra, den 07.05.2019
gez. Höxtermann
Bürgermeister
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