Einwilligung Veröffentlichung Alters-/Ehejubiläum
Eine Veröffentlichung der Alters-/Ehejubiläen kann nur noch vorgenommen werden, wenn seitens der/des Jubilare/Jubilars ausdrücklich eine Zustimmung für die Veröffenlichung erteilt wurde.
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Weitere Meldungen
Fr,
20. Januar 2023
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
im Zeitraum vom 06.02. – 10.02.2023 ...
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Ausgabe 01/2023 veröffentlicht
Do,
19. Januar 2023