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Einwilligung Veröffentlichung Alters-/Ehejubiläum

Eine Veröffentlichung der Alters-/Ehejubiläen kann nur noch vorgenommen werden, wenn seitens der/des Jubilare/Jubilars ausdrücklich eine Zustimmung für die Veröffenlichung erteilt wurde.

 

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Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Di, 04. Januar 2022

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