Einwilligung Veröffentlichung Alters-/Ehejubiläum
Eine Veröffentlichung der Alters-/Ehejubiläen kann nur noch vorgenommen werden, wenn seitens der/des Jubilare/Jubilars ausdrücklich eine Zustimmung für die Veröffenlichung erteilt wurde.
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Ausgabe 09/2023 veröffentlicht
Do,
21. September 2023