Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 04.11.2020
Der Kyffhäuserkreis, vertreten durch die Landrätin, erlässt auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz1 und 2 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), § 13 der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (2.ThürSARS-CoV-2-IfSGrundVO) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG), die folgende Allgemeinverfügung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit im Gebiet des Kyffhäuserkreises :
Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 04.11.2020
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