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Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kyffhäuserkreis

Der Kyffhäuserkreis, vertreten durch die Landrätin, erlässt gemäß § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1, § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) nachfolgende Allgemeinverfügung.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Do, 10. September 2020

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