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öffentliche Bekanntmachung der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wasserthaleben vom 25.02.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserthaleben hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wasserthaleben (5. Hauptsatzungsänderungssatzung – 5. HauptSÄndS) in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 20.02.2020 (Az. L.3.2-1000-GV077-01/20), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ am 21.02.2020, erteilt und die vorherige Bekanntmachung zugelassen.

 

Die vorstehend angeführte Satzung wird nachstehend und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Wasserthaleben oder der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

 

Wasserthaleben, den 25.02.2020

 

gez. Wölbing

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wasserthaleben
Do, 12. März 2020

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