Feststellung der Jahresrechnungen der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ über die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 sowie Beschlussfassung über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ hat in ihrer 01. und konstituierenden Sitzung am 08.10.2019 die Jahresrechnungen der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ über die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 festgestellt und für diese Haushaltsjahre über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden gemäß § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) in der zurzeit geltenden Fassung und § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO Beschluss gefasst.
Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Kyffhäuserkreis sind gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG und § 80 Abs. 4 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe zwei Wochen lang während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Freitag: von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
bei der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
öffentlich ausgelegt. Sie werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Greußen, den 09.10.2019
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
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