Feststellung der Jahresrechnungen der Stadt Clingen, betreffend die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 sowie Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO für die Ha
Der Stadtrat der Stadt Clingen hat in seiner 02. Sitzung am 19.09.2019 die Jahresrechnungen der Gemeinde Topfstedt für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 festgestellt und für diese Haushaltsjahre jeweils über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung Beschluss gefasst.
Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie die jeweiligen Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Kyffhäuserkreis sind gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe zwei Wochen lang während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Freitag: von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
bei der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
öffentlich ausgelegt. Sie werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Clingen, den 24.09.2019
gez. Keitel
Bürgermeister
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