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öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Clingen für das Jahr 2019

Der Stadtrat der Stadt Clingen hat in seiner 44. Sitzung am 18.04.2019 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 13.05.2019 (Az. L.3.1.2010-GV012-03/19), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 17.05.2019, erteilt und im Rahmen der haushaltsrechtlichen Feststellungen zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2019 der Stadt Clingen mit Schreiben vom 07.06.2019, Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 19.06.2019, die vorherige Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Clingen für das Haushaltsjahr 2019 wird nachstehend und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Clingen oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 22 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 29.07.2019 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2019 nach § 80
Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

Clingen, den 21.06.2019

 

gez. Keitel

Bürgermeister
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Clingen
Do, 11. Juli 2019

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