öffentliche Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wasserthaleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserthaleben hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wasserthaleben (3. Hauptsatzungs-änderungssatzung – 3. HauptSÄndS) in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 07.01.2019 (Az.L.4.2-1000-GV077-01/19), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 10.01.2019, erteilt und die vorherige Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.
Die vorstehend angeführte Satzung wird unter dem nachstehenden Download-Link und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Wasserthaleben oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Wasserthaleben, den 15.01.2019
gez. Wölbing
Bürgermeister
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