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erneute öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Oberbösa

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberbösa hat in seiner 18. Sitzung am 05.06.2018 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 05.07.2018 (Az. L.4.1.2010-GV051-03/18), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 09.07.2018, erteilt und zugleich die vorherige Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Oberbösa 2018 wird aufgrund eines in der Ausgabe des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen Nr. 13/2018 vom 02.08.2018 enthaltenen Druckfehlers vorsorglich erneut öffentlich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Oberbösa oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 22 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 21.08.2018 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2018 nach § 80
Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

Oberbösa, den 20.08.2018

 

gez. Steinacker

Bürgermeister

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Oberbösa
Do, 30. August 2018

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