öffentliche Bekanntmachung der 2. Sondernutzungsgebührensatzungs-Änderungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen vom 08.06.2018

Am 25.05.2018 ist die DSGVO in Kraft getreten. Diese enthält zahlreiche (Neu-)Regelungen und Dokumentationspflichten im Hinblick auf die Bestimmungen des Datenschutzes.

 

Sie, als Behörde, Verband, Verein, Institution oder Einwohner, nutzen das Amtsblatt zur Weitergabe personenbezogener Daten, z. B. für Gratulationen zu Ehrentagen, Glückwünschen, Bildmaterialien oder andere informative Hinweise zu Mitbürgerinnen und -bürgern.

 

Vor dem Hintergrund der Bestimmungen der DSGVO wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Sämtliche Daten, die der Verwaltungsgemeinschaft zur Veröffentlichung im amtlichen und nicht amtlichen Teil des Amtsblattes übermittelt werden, unterliegen der Verantwortung des jeweiligen Verfassers. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der DSGVO eingehalten sind.

  2. Es wird davon ausgegangen, dass den Verfassern für die im nicht amtlichen Teil des Amtsblattes veröffentlichten personenbezogenen Daten eine Einwilligung der Betroffenen zur Verwendung dieser Daten vorliegt. Dies betrifft ebenso das Einverständnis, ggf. auf Fotografien veröffentlicht zu werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird ggf. um weitere Veranlassung in eigener Zuständigkeit gebeten.

 

Weitere Informationen zur DSGVO, insbesondere zu den Informatuonspflichten nach Art. 13 ff. DSGVO erhalten Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter www.vgem-greussen.de, Menüpunkte „Verwaltung“ -> „Informationen nach DSGVO“ oder nach Rücksprache mit der Verwaltungsgemeinschaft.

 

 

Greußen, den 25.06.2018

 

gez. Georgi

Gemeinschaftsvorsitzender

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Mo, 25. Juni 2018

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