teilweise nicht zugestellte Wahlbenachrichtigungskarten
Die hiesige Verwaltungsgemeinschaft wurde in den vergangenen Wochen von Einwohnerinnen und Einwohnern davon unterrichtet, dass Wahlbenachrichtigungskarten in den Mitgliedsstädten und -gemeinden teilweise wohl nicht zugestellt worden sein sollen. Eine diesbezüglich bereits beim beauftragten Unternehmen erfolgte Nachfrage ergab, dass dort sämtliche Wahlbenachrichtigungskarten zum Versand gelangt sind. Weshalb die Zustellung nicht oder nur teilweise erfolgte, konnte bisher nicht geklärt werden, zumal auch nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungskarten bei der Verwaltungsgemeinschaft bisher nicht eingegangen sind.
Hierauf Bezug nehmend teile ich mit, dass nicht erhaltene bzw. zugestellte Wahlbenachrichtigungskarten grundsätzlich unschädlich sind, insbesondere kann am Wahltag vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden, sofern die/der Wähler/in im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Daher wird den Personen, die bisher eine Wahlbenachrichtigungskarte nicht erhalten haben, sicherheitshalber empfohlen, beim
Sachbereich Ordnungsverwaltung (Einwohnermeldewesen)
Frau Serwa (Teil: 03636 7622-12) oder Frau Bleise-Härtling (Tel.: 03636 7622-18)
nachzufragen, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis erfolgt ist.
Sollte erwogen werden, Briefwahl zu beantragen, so kann diese auch ohne vorliegende Wahlbenachrichtigungskarte entweder
- auf der Hompepage der Verwaltungsgemeinschaft www.vgem-greussen.de unter den Rubriken „Aktuelles“ -> „Online-Wahlscheinantrag“ oder unter dem Link „https://bit.ly/2GVotnx“ online,
- auf sonstige schriftliche Weise (Telefax, einfacher Brief) oder
- auch durch persönliche Vorsprache im Sachbereich Ordnungsverwaltung (Einwohnermeldewesen)
beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings unzulässig.
Greußen, den 05.04.2018
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
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