Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die am 01.01.2019 beginnende Amtszeit
Gegenüber den Mitgliedsstädten und -gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Mühlhausen die Zahl der in die Vorschlagslisten der Städte und Gemeinden aufzunehmenden Personen bekanntgegeben und zwar wie Folgt:
Stadt/Gemeinde |
Zahl der vorzuschlagenden Personen |
|
Soll |
Ist (Stand: 09.04.2018) |
|
Stadt Clingen |
2 |
1 |
Stadt Greußen |
4 |
2 |
Stadt Großenehrich |
3 |
1 |
Gemeinde Niederbösa |
1 |
1 |
Gemeinde Oberbösa |
1 |
1 |
Gemeinde Topfstedt |
1 |
1 |
Gemeinde Trebra |
1 |
2 |
Gemeinde Wasserthaleben |
1 |
0 |
Gemeinde Westgreußen |
1 |
0 |
Hierauf Bezug nehmend teile ich Ihnen mit, dass an dem Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger sich mit dem Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Herrn Georgi, bei Fragen im Hinblick auf das Wahlverfahren, die Übernahme sowie die Tätigkeitsinhalte dieses öffentlichen Ehrenamtes in Verbindung setzen mögen. Sofern in diesem Zusammenhang bereits Interesse an der Übernahme des in Rede stehenden Amtes bestehen sollte, kann
bis zum 15.05.2018
auf den anliegenden Formularen (Schöffe bzw. Jugendschöffe) gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Greußen eine Interessensbekundung zur Aufnahme in die Vorschlagslisten der Mitgliedsstädte und -gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen für die Schöffenwahl 2018 erfolgen. Die Formulare sind auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Greußen www.vgem-greussen.de unter den Rubriken „Aktuelles“ -> „Schöffenwahl 2018“ oder unter dem Link http://www.vgem-greussen.de/texte/seite.php?id=141810 zum Herunterladen veröffentlicht. Ebenso sind dort weitere Informationen zum Amt des Schöffen bzw. des Jugendschöffen publiziert.
Greußen, den 09.04.2018
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
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