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Lärmkartierung 2017

Im Rahmen der Umsetzung der „Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm der EU (EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG) hat die Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen des Umgebungslärmes zum Ziel. Gemäß dieser Richtlinie ist an den Hauptverkehrsstraßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen von mindestens 8000 Fahrzeugen die Lärmsituation durch eine Kartierung zu erfassen und in einem fünfjährigen Rhythmus zu aktualisieren. Im Rahmen dieser Kartierung sind die von Verkehrslärm betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser zu ermitteln. Maßgeblich für die Betroffenheit sind Dauerschallpegel von 55 dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr und 50 dB(A) in der Nacht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Die Lärmkartierung erfolgte durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena für alle in Thüringen betroffenen Gemeinden. Am 30.06.2017 konnte die Lärmkartierung 2017 abgeschlossen werden.

 

Artikel 9 der o. g. Richtlinie schreibt vor, dass Lärmkarten veröffentlicht werden müssen. Nach
§ 4 Abs. 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissionshandels (ThürBImSchGZVO) sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde für die Information der Öffentlichkeit über die Lärmkartierung.

 

Für die Stadt Greußen wurde festgestellt, dass die o. g. Pegelwerte im Kreuzungsbereich der B 4 mit der L 1041 (Neustadt/Flattigstraße) überschritten werden. Die im Einzelnen gemessenen Werte und die Zahl der betroffenen Einwohner können aus den unter dem nachstehenden Download-Link veröffentlichten Lärmkarten und einer damit im Zusammenhang erstellten Statistik für die Stadt Greußen entnommen werden.

 

Die TLUG Jena hat die „Lärmkarte Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung unter

 

http://antares.thueringen.de/cadenza/pages/map/default/index.xhtml

 

öffentlich zur Verfügung gestellt.

 

Für die Einwohnerinnen und Einwohner besteht auch die Möglichkeit, bei der

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Sachbereich Ordnungsverwaltung (Zimmer 6)

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

 

während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.: 03636 7622-19), die Ergebnisse der Lärmkartierung einzusehen und sich erläutern zu lassen.

 

 

Greußen, den 19.10.2017

 

gez. Georgi

Gemeinschaftsvorsitzender

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Mo, 16. Oktober 2017

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