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öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen für das Haushaltsjahr 2017

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen hat in ihrer Sitzung am 28.03.2017 die Haushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 57 Abs. 2 ThürKO ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde von dort mit Schreiben vom 18.05.2017 (Az. L.4.8-2010-VG03-01/17), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 22.05.2017, erteilt und die vorherige Bekanntmachung zugelassen.

 

Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen für das Haushaltsjahr 2017 wird nachstehend gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 52 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 22 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 21.08.2017 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahme kann während der Dienststunden in der vorbezeichneten Örtlichkeit erfolgen.

 

Hinweis:

Diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt vollumfänglich die bereits in der Ausgabe Nr. 11/2017 vom 08.06.2017 erfolgte öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen für das Haushaltsjahr 2017.

 

 

Greußen, den 17.07.2017

 

gez. Georgi

Gemeinschaftsvorsitzender

 

 

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen (Kyffhäuserkreis) für das Haushaltsjahr 2017

 

Aufgrund des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung
i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 50 Abs. 2 Satz 1 und § 55 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Greußen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

1.743.462,00 EUR

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

114.662,00 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

- nicht besetzt -

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft wird auf 137,16 EUR pro Einwohner (Stand zum 31.12.2015: 9.192 Einwohner, Betrag der Umlage lt. Ansatz: 1.260.900,00 EUR) festgesetzt.

 

 

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft.

 

 

 

ausgefertigt am: 17.07.2017

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

 

gez. Georgi                                                                 (Siegelabdruck)

Gemeinschaftsvorsitzender

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Mo, 17. Juli 2017

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