öffentliche Bekanntmachung der beitragspflichtigen Maßnahme "Straßenbeleuchtung Oberanger"
Die Stadt Clingen gibt hiermit gemäß § 7b ThürKAG folgende durchzuführende beitragspflichtige Maßnahme
„Straßenbeleuchtung Oberanger“
öffentlich bekannt.
Die Stadt Clingen plant im Rahmen der Baumaßnahme der Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG (Verlegen einer Mitteldruckgasleitung sowie der Ersatz des vorhandenen Niederspannungsfreileitungskabels durch ein Erdkabel) die Straßenbeleuchtungsanlage zu erneuern. Die Arbeiten dafür sollen zeitlich parallel bzw. nach Verlegen der TEN-Leitungen im Juli/August 2017 erfolgen.
Auf der Grundlage des § 7 ThürKAG muss die Stadt Clingen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von denjenigen Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechtes erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet. Für die o. g. Maßnahme werden für die betroffenen Grundstücke in der Gemarkung Clingen, Flur 4, Flurstücke 243/31; 1290/243; 1347/243; 243/41; 1199/243; 1298/243 und in der Flur 1, Flurstücke 1665/169; 307/169 sowie 169/3 Straßenausbaubeiträge in Form von Bescheiden innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 15 ThürKAG erhoben. Die Beitragserhebung erfolgt gemäß der gültigen Satzung der Stadt Clingen.
Die Planungsunterlagen für die o. g. Maßnahme, die der Ausschreibung zugrunde gelegt wurden, können
bis zum 21.08.2017
bei der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Sachbereich Bauwesen (Zimmer 21)
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
von den Anliegern und allen interessierten Bürgern zu den öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden. Anregungen und Stellungnahmen zur Maßnahme können vorgebracht werden.
Clingen, den 30.06.2017
gez. Keitel
Bürgermeister
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