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öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Westgreußen für das Haushaltsjahr 2017

Der Gemeinderat der Gemeinde Westgreußen hat in seiner 17. Sitzung am 08.06.2017 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 28.06.2017 (Az. L.3.6.2010-GV079-01/2017), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 03.07.2017, erteilt und die sofortige Bekanntmachung zugelassen.

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westgreußen für das Haushaltsjahr 2017 wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ sowie nachstehend öffentlich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Westgreußen oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der Bekanntgabe im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen. Er ist in Zimmer 22 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 21.08.2017 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 nach § 80
Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

Westgreußen, den 04.07.2017

 

gez. Krause

Bürgermeisterin

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Westgreußen (Kyffhäuserkreis)

für das Haushaltsjahr 2017

 

Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Westgreußen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

344.100,00 EUR

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

19.750,00 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.      Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A):  295 v. H.,

b) für die Grundstücke (B) :  402 v. H. und

2.      Gewerbesteuer: 383 v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 55.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

- nicht belegt -

 

 

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft.

 

 

Westgreußen, den 04.07.2017

 

 

Gemeinde Westgreußen

 

gez. Krause                                         (Siegelabdruck)

Bürgermeisterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Westgreußen
Mi, 05. Juli 2017

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