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öffentliche Bekanntmachung der 1. Hauptsatzungsänderungssatzung der Gemeinde Topfstedt vom 09.05.2017

Der Gemeinderat der Gemeinde Topfstedt hat in seiner Sitzung am 16.03.2017 die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Topfstedt in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 25.04.2017 (Az. L.4.5-1000-GV074-01/17) erteilt und die vorherige Bekanntmachung zugelassen.

 

Die vorstehend angeführte Satzung wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ sowie unter dem nachstehenden Download-Link öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Topfstedt oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

 

Topfstedt, den 09.05.2017

 

gez. Kämmerer

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Topfstedt
Di, 09. Mai 2017

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