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Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2016 „Thomas Steinacker“ mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Niederbösa

Der von der Gemeinde Niederbösa am 09.02.2017 mit Beschluss Nr. 36/13/17 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01/2016 „Thomas Steinacker“ mit integriertem Grünordnungsplan wurde mit Bescheid des Landratsamtes Kyffhäuserkreis, Bauverwaltungsamt, vom 11.04.2017, AZ: III.2.2-621.41-01700178/5, genehmigt.

 

Nach § 10 Absatz 3 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung hiermit bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01/2016 „Thomas Steinacker“ mit integriertem Grünordnungsplan in Kraft. Jedermann kann den genehmigten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/2016 „Thomas Steinacker“ mit integriertem Grünordnungsplan ab dem Tag der Bekanntmachung in der

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Finanz- und Vermögensverwaltung

Sachbereich Bauwesen

Bahnhofstraße 13 a

99718 Greußen

 

während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Tongrube“ mit integriertem Grünordnungsplan schriftlich gegenüber der Gemeinde Topfstedt geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

 

Niederbösa, den 26.04.2017

 

gez. Steinacker

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Niederbösa
Mi, 26. April 2017

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