Bekämpfung der Geflügelpest
Öffentliche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 4 ThürVwVfG
Bekämpfung der Geflügelpest
Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i.V. mit § 38 Abs. 11 und
§ 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz
Nach erneuter Prüfung hebt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Kyffhäuserkreises die Allgemeinverfügung III.4-508/TS 32/17 vom 15.03.2017 auf.
Damit verbunden ist auch die Aufhebung der Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet.
Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und wird an diesem Tag wirksam.
Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises, Edmund-König-Str. 7, 99706 Sondershausen erheben.
DVM Mund
Amtstierärztin
Hinweise
Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Anordnungen befolgt werden müssen, auch wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird.
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