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Bekämpfung der Geflügelpest

Öffentliche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 4 ThürVwVfG

 

Bekämpfung der Geflügelpest

 

Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i.V. mit § 38 Abs. 11 und
§ 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz

 

Nach erneuter Prüfung hebt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Kyffhäuserkreises die Allgemeinverfügung III.4-508/TS 32/17 vom 15.03.2017 auf.

Damit verbunden ist auch die Aufhebung der Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet.

 

Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

 

Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und wird an  diesem Tag wirksam.

 

Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises, Edmund-König-Str. 7, 99706 Sondershausen erheben.

 

DVM Mund

Amtstierärztin

 

Hinweise

Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Anordnungen befolgt werden müssen, auch wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Mo, 27. März 2017

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