öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung eines als öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten Grundstückes
Es ist beabsichtigt, das Grundstück in der Gemarkung Wasserthaleben, Flur 1, Flurstück 91, das derzeit als öffentliche Gemeindestraße gewidmet ist, zum nächst möglichen Zeitpunkt einzuziehen, da diese Verkehrsfläche ihre Verkehrsbedeutung verloren hat. Mit Rechtskraft der Einziehung werden Gemeingebrauch (§ 14 ThürStrG) und widerrufliche Sondernutzung (§ 18 ThürStrG) entfallen.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Jedermann hat bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Gelegenheit, bei der
Gemeinde Wasserthaleben
über Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung zu erheben.
Nach Ablauf von 3 Monaten seit dieser öffentlichen Bekanntmachung ist vorgesehen, die Einziehung der in Rede stehenden öffentlichen Verkehrsfläche herbeizuführen. Diese wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Wasserthaleben, den 15.02.2017
gez. Dießl
Beauftragter nach § 122 Abs. 1 ThürKO
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