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öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung eines als öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten Grundstückes

Es ist beabsichtigt, das Grundstück in der Gemarkung Wasserthaleben, Flur 1, Flurstück 91, das derzeit als öffentliche Gemeindestraße gewidmet ist, zum nächst möglichen Zeitpunkt einzuziehen, da diese Verkehrsfläche ihre Verkehrsbedeutung verloren hat. Mit Rechtskraft der Einziehung werden Gemeingebrauch (§ 14 ThürStrG) und widerrufliche Sondernutzung (§ 18 ThürStrG) entfallen.

 

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.

 

Jedermann hat bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Gelegenheit, bei der

 

Gemeinde Wasserthaleben

über Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

 

schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung zu erheben.

 

Nach Ablauf von 3 Monaten seit dieser öffentlichen Bekanntmachung ist vorgesehen, die Einziehung der in Rede stehenden öffentlichen Verkehrsfläche herbeizuführen. Diese wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

 

 

Wasserthaleben, den 15.02.2017

 

gez. Dießl

Beauftragter nach § 122 Abs. 1 ThürKO

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wasserthaleben
Do, 02. März 2017

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