öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Tongrube“ mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Topfstedt
Der von der Gemeinde Topfstedt am 25.02.2016 mit Beschluss Nr. 30a/11/16 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 3 „Tongrube“ mit integriertem Grünordnungsplan wurde mit Bescheid des Landratsamtes Kyffhäuserkreis, Bauverwaltungsamt, vom 31.01.2017, AZ: III.2.1-632.41-01700011/6, genehmigt. Nach § 10 Absatz 3 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung hiermit bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 3 „Tongrube“ mit integriertem Grünordnungsplan in Kraft.
Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan Nr. 3 „Tongrube“ mit integriertem Grünordnungsplan ab dem Tag der Bekanntmachung in der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung
Sachbereich Bauwesen
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Tongrube“ mit integriertem Grünordnungsplan schriftlich gegenüber der Gemeinde Topfstedt geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Topfstedt, den 02.03.2017
gez. Kämmerer
Bürgermeister
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