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öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Tongrube“ mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Topfstedt

 

Der von der Gemeinde Topfstedt am 25.02.2016 mit Beschluss Nr. 30a/11/16 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 3 „Tongrube“ mit integriertem Grünordnungsplan wurde mit Bescheid des Landratsamtes Kyffhäuserkreis, Bauverwaltungsamt, vom 31.01.2017, AZ: III.2.1-632.41-01700011/6, genehmigt. Nach § 10 Absatz 3 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung hiermit bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 3 „Tongrube“ mit integriertem Grünordnungsplan in Kraft.

 

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan Nr. 3 „Tongrube“ mit integriertem Grünordnungsplan ab dem Tag der Bekanntmachung in der

 

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung

Sachbereich Bauwesen

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

 

während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Tongrube“ mit integriertem Grünordnungsplan schriftlich gegenüber der Gemeinde Topfstedt geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

Topfstedt, den 02.03.2017

 

gez. Kämmerer

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Topfstedt
Di, 14. Februar 2017

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