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Pressemitteilung Landratsamt Kyffhäuserkreis
77/2025 Sondershausen, 03.11.2025
Neue Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Wildvogel- / Geflügelpest im Kyffhäuserkreis
Bereits 139 Tiere im Kyffhäuserkreis sind seit dem 17. Oktober 2025 durch die Wildvogel- / Geflügelpest verendet. Das Landratsamt reagierte mit der Aufstallungspflicht im gesamten Kyffhäuserkreis sowie einem Betretungsverbot am Stausee Kelbra.
Wie das Landratsamt Mansfeld-Südharz mitteilt, wurde am vergangenen Donnerstag, den 30. Oktober 2025, der Virus H5N1 in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Mansfeld-Südharz durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Entsprechend trat bereits zum 1. November 2025 eine Allgemeinverfügung in benanntem Landkreis in Kraft, welche eine Sperrzone vorschreibt.
Mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort des Tieres wurde eine Überwachungszone eingerichtet. Davon sind im Kyffhäuserkreis die Orte Steinthaleben, Bendeleben, Badra, Rottleben, Bad Frankenhausen mit dem Ortsteil Udersleben betroffen. Entsprechend erlässt auch das Landratsamt Kyffhäuserkreis heute eine Allgemeinverfügung, welche zum 4. November 2025 in Kraft tritt. In den genannten Orten müssen die Geflügelbestände überwacht und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Es gelten in diesen Orten für Geflügel und Geflügelprodukte Verbringungsverbote.
Weiterhin bleiben die Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis sowie das Betretungsverbot am Stausee Kelbra bestehen. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben im Kyffhäuserkreis untersagt.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf unserer Homepage zu finden. https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachung/
Weitere Informationen zur Wildvogel- / Geflügelpest sind auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zu finden. https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest
Im Original gezeichnet
Celine Appenrodt
Pressestelle
Unter nachstehendem Download-Link wird die neue Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises vom 03.11.2025 zum Schutz gegen die Wildvogel-/ Geflügelpest im Kyffhäuserkreis zur Kenntnis und Beachtung gegeben.
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