Vorläufige Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO)
Das Kabinett hat am 24.03.2020 die Vorläufige Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) beschlossen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß § 9 des Thüringer Verkündungsgesetzes auf diesem Wege der Veröffentlichung vorzunehmen und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt baldmöglichst zu veranlassen. Mit dieser Veröffentlichung in Internet und Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 25. März 2020 gewährleistet.
Greußen, den 25.03.2020
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
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